Einkommensteuer: Pflegepauschbetrag

Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastungsmöglichkeit in Deutschland, die dazu dient, die finanzielle Belastung von Personen zu mildern, die einen Pflegebedürftigen in ihrem Haushalt betreuen. Der Pflegepauschbetrag kann bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Hier sind die wichtigsten Informationen zum Pflegepauschbetrag:

Zweck des Pflegepauschbetrags:
Der Pflegepauschbetrag dient dazu, die Aufwendungen und Kosten, die durch die Pflege eines hilfsbedürftigen Familienmitglieds oder einer nahestehenden Person entstehen, steuerlich zu berücksichtigen. Er soll die finanzielle Belastung, die mit der Pflege verbunden ist, abmildern.

Höhe des Pflegepauschbetrags:
Der Pflegepauschbetrag beträgt für das Jahr 2021 insgesamt 924 Euro pro Jahr. Dieser Betrag kann in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Berechtigung für den Pflegepauschbetrag:
Um den Pflegepauschbetrag geltend zu machen, muss der Pflegende nachweisen, dass er eine Pflegeperson für einen hilfsbedürftigen Angehörigen ist. Dies kann ein Ehepartner, ein Lebenspartner, ein Kind oder ein anderer nahestehender Verwandter sein.

Voraussetzungen:
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um den Pflegepauschbetrag zu erhalten:

  1. Der Pflegebedürftige muss in den Haushalt des Pflegenden aufgenommen worden sein.
  2. Der Pflegebedürftige muss Anspruch auf Pflegegeld oder eine Pflegesachleistung der Pflegeversicherung haben (mindestens Pflegegrad 2).

Antragstellung:
Der Pflegepauschbetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen und Nachweise beizufügen, um die Berechtigung für den Pauschbetrag nachzuweisen.

Steuerliche Auswirkungen:
Der Pflegepauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen, was dazu führt, dass die Einkommensteuerlast reduziert wird. Dies kann zu einer Steuerersparnis führen, da weniger Einkommen steuerpflichtig ist.

Es ist ratsam, sich in steuerlichen Angelegenheiten von einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Der Pflegepauschbetrag ist eine wichtige Maßnahme, um pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen und ihre Belastung zu reduzieren.