Einkommensteuer: Krankheits- und Pflegekosten

Krankheits- und Pflegekosten können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. Hier sind die wichtigsten Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Krankheits- und Pflegekosten in der Einkommensteuererklärung:

  • Allgemeine Bedingungen:

    Um Krankheits- und Pflegekosten steuerlich absetzen zu können, müssen sie zwangsläufig entstanden sein. Das bedeutet, sie dürfen nicht privat motiviert sein, sondern müssen aufgrund einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit angefallen sein.

    Die Kosten müssen belegt und nachgewiesen werden können. Es ist wichtig, sämtliche Belege, Rechnungen und Quittungen aufzubewahren.

  • Absetzbare Kosten:

    Arztkosten und Heilbehandlungen: Aufwendungen für Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie, ärztlich verordnete Massagen und ähnliche Heilbehandlungen können absetzbar sein.

    Pflegekosten: Kosten im Zusammenhang mit der Pflege eines Angehörigen, wie Pflegehilfsmittel oder die Unterbringung in einem Pflegeheim, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls absetzbar sein.

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zu Arztterminen, Therapiesitzungen oder zur Pflege von Angehörigen können absetzbar sein. Die genaue Absetzbarkeit hängt von der Entfernung und dem Verkehrsmittel ab.

  • Zumutbare Belastung:

    Nicht alle Kosten sind zu 100 Prozent absetzbar. Es gibt eine zumutbare Belastungsgrenze, die je nach Einkommen und Familienstand variiert. Kosten, die diese Grenze übersteigen, können abgesetzt werden.

  • Besondere Regelungen:

    Bei außergewöhnlichen Belastungen können auch Kosten für behindertengerechte Umbauten, Rollstühle und andere Hilfsmittel berücksichtigt werden.

    Pflegekosten, die im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden, sind in der Regel nicht absetzbar, da diese Kosten bereits durch Beiträge finanziert werden.

    Unter bestimmten Umständen können auch Kosten für eine Zweitunterkunft, die während der Pflege eines Angehörigen entstehen, absetzbar sein.

Es ist wichtig, die genauen steuerlichen Regelungen und Voraussetzungen in Bezug auf Krankheits- und Pflegekosten zu kennen und sorgfältig zu prüfen, welche Kosten absetzbar sind. Die Einreichung der Kosten in der Einkommensteuererklärung erfordert die Aufbewahrung von Belegen und eine genaue Dokumentation. Bei Unsicherheiten oder komplexen Situationen ist es ratsam, sich von einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten berücksichtigt werden.