Alle Änderungen zur Pflegeleistung 2025 auf einen Blick
Einleitung: Neue Regeln, neue Chancen – aber auch neue Fragen
Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Leistungen für pflegende Angehörige: Sie ermöglicht Auszeiten, Entlastung und Vertretung im Pflegealltag – z. B. bei Krankheit, Urlaub oder beruflichen Terminen.
Ab dem 1. Juli 2025 treten mit der Pflegereform wesentliche Änderungen bei der Verhinderungspflege in Kraft. Damit verbunden sind neue Kombinationsmöglichkeiten, höhere Beträge und mehr Flexibilität. Doch schon jetzt, im ersten Halbjahr 2025, fragen sich viele:
Was gilt aktuell – und worauf muss ich mich vorbereiten?
In diesem Beitrag zeigen wir dir: ✔ Was Verhinderungspflege ist
✔ Was sich ab Juli 2025 konkret ändert
✔ Was bereits jetzt zu beachten ist
✔ Wie du Übergangsfristen clever nutzt
✔ Welche Tipps und Fallstricke du kennen solltest
1. Was ist Verhinderungspflege? (Kurz erklärt)
Verhinderungspflege bedeutet:
Wenn du als pflegender Angehöriger einmal verhindert bist (durch Krankheit, Termine, Erschöpfung oder Urlaub), kann eine andere Person oder ein Dienst die Pflege vorübergehend übernehmen.
Die Pflegeversicherung übernimmt dafür bestimmte Kosten – bis zu einer festgelegten Grenze pro Jahr.
Voraussetzungen (aktuell gültig):
2. Was ändert sich ab dem 1. Juli 2025?
Mit der Pflegereform 2025 wird die Verhinderungspflege grundlegend reformiert. Das Ziel: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie, höhere Beträge – und eine verbesserte Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
bisher (bis 30.06.2025) |
neu (ab 01.07.2025) |
Max. 1.685 €/Jahr |
Max. 3.539 €/Jahr (einheitliches Jahresbudget) |
+ bis 843 € aus Kurzzeitpflege übertragbar |
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt |
Mind. 6 Monate Vorpflege |
Wegfall der Vorpflegezeit bei Kindern unter 25 |
Maximaler Leistungszeitraum für Verhinderungspflege 6 Wochen |
Maximaler Leistungszeitraum für Verhinderungspflege 8 Wochen |
Tägliche Begrenzung auf 1.685 € |
Flexiblere stundenweise Nutzung möglich |
Nachweispflicht bei Angehörigen |
Stärkere Vereinfachung geplant |
Besonderheit:
Die neue Leistung heißt offiziell „Gemeinsame Jahresleistung für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege“ und ist frei aufteilbar.
3. Was gilt aktuell – bis 30. Juni 2025?
Auch wenn die neue Regelung erst ab 01.07.2025 greift, gelten bis dahin noch die bisherigen Regeln. Das bedeutet:
💡 Tipp: Diese Leistungen kannst du noch bis 30.06.2025 wie gewohnt nutzen – unabhängig davon, ob du danach auf die neue Regelung wechselst.
4. Übergangsregelung – was ist zu beachten?
Pflegebedürftige und Angehörige, die bereits im Frühjahr 2025 Verhinderungspflege beantragt haben, müssen nicht rückwirkend umstellen.
Das bedeutet:
Wichtig: Es gibt keine automatische Umstellung! Eine erneute Antragstellung kann notwendig sein.
5. Wer profitiert besonders von der Reform?
Besonders profitieren:
6. Beispiele aus der Praxis
👩🦳 Fall 1: Anna pflegt ihre Mutter mit Pflegegrad 3
Sie fährt für 5 Tage in den Urlaub. Die Nachbarin übernimmt die Pflege (täglich 3 Std.).
Bis Juni:
Ab Juli:
👧 Fall 2: Familie mit pflegebedürftigem Kind (Pflegegrad 4)
Der Vater nimmt stundenweise berufliche Auszeiten für Termine – die Großmutter übernimmt die Betreuung.
Neu ab Juli 2025:
7. Was solltest du jetzt tun?
✔ Prüfe, ob und wie du Verhinderungspflege bisher nutzt
✔ Plane größere Einsätze nach dem 1. Juli, wenn du vom höheren Budget profitieren möchtest
✔ Lass dich beraten – z. B. bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt
✔ Notiere dir alle Nachweise, Stundenzettel & Rechnungen
✔ Sprich mit dem Anbieter über Anpassung der Abrechnung ab Juli
8. Fazit: Mehr Flexibilität, aber auch mehr Planungsbedarf
Die neue Verhinderungspflege bringt viele Vorteile – vor allem für Menschen, die pflegen und zugleich Beruf, Kinder oder eigene Gesundheit berücksichtigen müssen.
✔ Das neue Jahresbudget von 3.539 € bietet mehr Raum
✔ Die Zusammenlegung mit der Kurzzeitpflege schafft Klarheit
✔ Die Entbürokratisierung hilft im Alltag
Doch: Wer den Übergang gut gestalten will, sollte sich jetzt schon informieren, bestehende Leistungen nutzen – und rechtzeitig neu beantragen.
📌 PflegePur-Tipp: Checkliste für den Übergang
✅ Habe ich das alte Budget 2025 schon genutzt?
✅ Plane ich eine Urlaubsvertretung nach Juli?
✅ Weiß ich, wie ich Nachweise für die Abrechnung führe?
✅ Habe ich den Pflegegrad geprüft?
✅ Kenne ich passende Anbieter in meiner Region?